Allgemeine Geschäftsbedingungen


Zur Verwendung beim Verkauf beweglicher
Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf)


§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG und dem Kunden. Es gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG nicht an, es sei denn die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird durch die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung von Produkten, Lieferungen und Leistungen auf den Internetseiten der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG/ VALE sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Einladung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG zum Abschluss eines Kaufvertrages. Nach Eingang einer Bestellung des Kunden wird dessen Angebot per E-Mail bestätigt und in seinen Einzelheiten aufgeführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern informiert nur darüber, dass die Bestellung beim der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG/ VALE eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die in Auftrag gegebene Leistung an den Kunden versandt und der Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt wurde. Leistungen aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. In diesen Fällen bedarf es immer der Bestätigung durch den gesetzlichen Vertreter. Online-Bestellungen werden ohne handschriftliche Unterschrift anerkannt.

§ 3 Widerrufsrecht
1. Sofern Sie Ihre Willenserklärung als Verbraucher abgegeben haben, steht Ihnen gem. § 312d Abs. 2 iVm § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
3. Als Verbraucher können Sie daher im Regelfall (zu den Ausnahmen siehe Ziff. 4.) Ihre Willenserklärung, die auf den Abschluss des Vertrages gerichtet war, widerrufen (§§ 312d Abs. 1 Satz 1, 355 BGB). Der Widerruf bedarf keiner Begründung (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB).
4. Das Widerrufsrecht besteht u.a. gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen
a. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z.B. Tintenpatronen, Toner, Prozessoren, Grafikkarten, Speichermodule, Festplatten) oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
b. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
5. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
6. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
a. bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung),
b. bei Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und
c. auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
7. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG, August Vilmar Str. 19 a, 34576 Homberg/Efze 


Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehnsgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Sie können sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.

§ 4 Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin durch die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG verbindlich zugesagt wurde. Dem Kunden zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Kunden zumutbare Teillieferung / Teilleistung gilt in diesem Fall als selbstständige Lieferung und Leistung. Der Kunde kann sieben Tage nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist die Leistung zu erbringen. Durch diese Mahnung kommt die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG in Verzug. Die schriftliche Nachfristsetzung kann den Hinweis enthalten, dass der Kunde die Abnahme des Leistungsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen. Verlangt der Kunde Schadensersatz wegen einer Verzögerung der Leistung neben dieser, so ist der Ersatz bei leichter Fahrlässigkeit der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG auf höchstens 10 % des Verkaufspreises begrenzt. Für den Fall des Schadensersatzes statt der Leistung ist die Höhe des Schadensersatzes bei leichter Fahrlässigkeit der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG auf höchsten 10% des Kaufpreises begrenzt. Die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind auch nach Ablauf einer der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Von der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG oder bei dessen Vorlieferanten (Arbeitsausstände, Aussperrungen, höhere Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen) verlängern die Lieferzeit entsprechend. Falls ein Vorlieferant der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG trotz vertraglicher Verpflichtung die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG nicht mit der bestellten Waren beliefert, ist die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Leistung nicht zur Verfügung steht. Der gegebenenfalls bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Zu versendende Ware wird per Post (oder ähnliche Lieferdienste) geliefert. Die Versandkosten richten sich nach der Verpackungsgröße und den Preisen des jeweiligen Lieferdienstes. Im Falle einer Nachnahmesendung wird eine zusätzliche Nachnahmegebühr von 1,50 Euro (bei VALE gelten die auf der Internetseite erhobenen Gebühren). Nachlieferungen sind innerhalb Deutschlands grundsätzlich versandkostenfrei.

§ 5 Preis und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich als Brutto-Preise, d. h. einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Versendungs- und Verpackungskosten hat der Kunde zu tragen. Versicherungen der Produkte bestehen für den Transport nicht. Diese erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten. Die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG ist berechtigt, für besondere Leistungen (insbesondere für die Sicherung und den Schutz der Leistung) angemessene Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Zahlung des Kunden gilt dann als erfolgt, wenn die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG die Zahlung erhalten hat. Die Zahlung kann per Rechnung / Überweisung und über das Lastschriftverfahren erfolgen. Die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG behält sich im Einzelfall vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Für diesen Fall wird der Kunde unverzüglich informiert. Zahlungen per Überweisung sind zugunsten des folgenden Kontos und unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck vorzunehmen: Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG Bankleitzahl: 52062601 Konto: 1910 Institut: VR-Bank Schwalm-Eder. Bei Neukunden besteht nur die Möglichkeit per: Vorkasse, Bankeinzug bzw. Nachnahme oder Kreditkarte zu zahlen. Soweit der Kunde per Lastschrift zahlt, erteilt er dem Sanitätshaus die Ermächtigung, alle fälligen Beträge von seinem Konto einzuziehen. Der Kunde teilt der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG zu diesem Zweck alle erforderlichen Kontoinformationen mit und sorgt für eine ausreichende Deckung des Kontos. Bei Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenen Gründen zurückgereicht bzw. storniert werden (z. B. Angabe falscher Kontodaten, fehlende Kontodeckung), trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Orthopädie Schuhtechnik Schott berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz (p. a.) zu verlangen. Soweit der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
Die Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab dem 18. Lebensjahr möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen in der Regel identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Zugang der Rechnung fällig. Für den Versand fallen gesonderte Kosten gemäß der aktuellen Preisliste an. Die aktuelle Preisliste finden sie im Internet hinter den AGB. Der Kunde wird vor Vertragsschluss stets gesondert darüber informiert, ob diese Gebühr anfällt. Bei Zahlung auf Rechnung prüft und bewertet die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG die Datenabgaben des Kunden und behält sich vor, bei berechtigtem Anlass Auskünfte bei Auskunfteien und Wirtschaftsinformationsdiensten einzuholen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnungssumme im Eigentum der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Mängelhaftung
Ist eine Leistung der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG mangelhaft, kann der Kunde von der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Die Abtretung der vorgenannten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Die Regelung des vorgenannten Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bleibt hiervon unberührt. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, 6 Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln 1 Jahr. Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, 1 Jahr. Die Verjährungsfristen nach Absatz 4 und 5 gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe: 1. Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes und nicht wenn die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

2. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, werden davon auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Verjährungsbeginn, der Ablaufhemmung, der Hemmung und des Neubeginns von Fristen unberührt. Das Sanitätshaus hat Sachmängel der Lieferung, die es von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weitergibt, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des Absatzes 2 unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in welchem er den Mangel festgestellt hat, der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Mängelrechte des Kunden dar.

§ 10 Haftung bei Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich wird, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen beschränkt sich auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen der Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 11 Rücktrittsrecht und Entscheidungspflicht
Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei einer solchen Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach einer entsprechenden Aufforderung der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf der Lieferung besteht. Im Falle der Mängelhaftung wird auf die betreffenden Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.

§ 12 Rezeptabwicklung
Soweit für die zu bestellende Lieferung / Leistung die Leistungspflicht eines Kostenträgers (insbesondere der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung) in Frage kommt, ist hierfür Voraussetzung, dass die Leistung (z. B. Hilfsmittel) ärztlich verordnet und grundsätzlich auch durch den Kostenträger vor der Versorgung (d. h. der Abgabe des Hilfsmittels an den Kunden) genehmigt worden ist. In diesen Fällen reicht der Kunde das ihm durch den Arzt ausgehändigte Rezept auf dem Postweg bei der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG ein. Die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG wird dann die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme für die Versorgung durch den Kostenträger einleiten. Für den Fall der Kostenübernahme übernimmt der Kunde den gesetzlich vorgesehenen Kosteneigenanteil, soweit er von einer Zuzahlung nicht befreit worden ist. Wird die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt, setzen sich die Vertragsparteien hierüber unverzüglich in Kenntnis. Die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG ist in der Folgezeit nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde sowohl die Bestellung als auch die Kostenübernahme durch den Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Etwaige Verzögerungen durch das Genehmigungsverfahren des Kostenträgers gehen nicht zu Lasten der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG vor einer Entscheidung durch den Kostenträger der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, mit einer Lieferung in Vorleistung zu treten.

§ 13 Datenschutz
Die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG achtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Kunden vertraulich um. Ohne die ausdrückliche Zustimmung werden die Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Darüber hinaus werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

§ 14 geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen der Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.

§ 15 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG.

§ 16 Schriftform
Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bestehen nicht und sind nur dann wirksam, wenn sie die Orthopädie Schuhtechnik Schott GmbH & Co KG schriftlich bestätigt.

§ 17 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.